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07/06/2002

Antistes

Eine aus dem griech.-lat. stammende Bezeichnung (dt. Vorsteher) für den Vorsitzenden der Pfarrersynode der ref. eidg. Orte Zürich, Basel und Schaffhausen (in anderer Funktion auch in St. Gallen, Thurgau, Graubünden). In der Reformationszeit zunächst inoffizielles Ehrenprädikat für Huldrych Zwingli (1525), Johannes Oekolampad (1530) und Heinrich Bullinger (1532). Erst im 17. Jh. jurist. fixiert (unter Verdrängung von Synonymen wie primarius pastor), von der Sache her jedoch seit der Einführung der Synodalordnungen um 1530 ein Kirchenamt, gekoppelt mit der Pfarrstelle an einer der Hauptkirchen. Wahl durch den Gr. Rat. Der A. präsidierte das Examenskollegium für Pfarramtskandidaten sowie schul. Institutionen. Er vertrat die Kirche nach aussen, insbes. gegenüber den weltl. Behörden. Seine direkten Befugnisse waren gering; sein Einfluss hing von seiner Führungs- und Repräsentationsfähigkeit ab. Im 19. Jh. war der A. Synodal- und Kirchenratsvorsitzender, doch entfiel nun die Bindung an ein bestimmtes Pfarramt. Um die Wende zum 20. Jh. wurde der Titel abgeschafft und durch modernere Termini (Basel, Zürich: Präs. des Kirchenrats) ersetzt.


Literatur
– W. Baltischweiler, Die Institutionen der evang.-ref. Landeskirche des Kt. Zürich in ihrer gesch. Entwicklung, 1904

Autorin/Autor: Helmut Meyer