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22/12/2015

Feudalismus

Der Begriff F., abgeleitet vom germ.-mittellat. feudum (dt. Lehen), bezeichnet das auf Lehnswesen und Grundherrschaft aufgebaute ma. Wirtschafts- und Gesellschaftssystem Europas, in dem die über den Grundbesitz verfügende adelig-aristokrat. Oberschicht polit., richterl. und militär. Herrschaftsfunktionen ausübte (Feudalgesellschaft). Er bezieht sich somit auf agrarische, vorwiegend naturalwirtschaftlich und hierarchisch geordnete Gesellschaftsformen. Im Verlauf seiner Geschichte erfuhr der Begriff einen Bedeutungswandel: Er wurde nicht mehr allein auf das Lehnswesen bezogen, sondern als universalhistorische Kategorie verwendet.

Im Frankreich des 17. Jh. kamen die Ausdrücke féodalité und féodal auf zur Bezeichnung des Lehnswesens und traten neben die älteren Begriffe vassal und vassalité (Vasallität). Ende des 18. Jh. begannen polit. und geschichtsphilosoph. Inhalte die ältere Bedeutung zu überlagern. In ihrem Kampf gegen die féodalité bezeichnete die Franz. Revolution jede Form vorrevolutionärer Herrschaft als feudal. In deren Windschatten sah die Helvet. Republik 1798 die Loskäuflichkeit der Feudallasten vor, d.h. vieler der bis dahin gültigen Herrschaftsrechte und -abgaben. Der Ausdruck F. trug somit in der Schweiz wie im übrigen Europa nach 1800 den Stempel einer überlebten Gesellschaftsordnung.

Im 19. Jh. bemühte sich die Wissenschaft um die Erforschung der ma. Wirtschaft und Gesellschaft einschliesslich des Lehnswesens; Ergebnisse flossen im 20. Jh. in die Diskussion um den F.-Begriff ein. Als Erste stellten Rechtshistoriker im Zeichen entstehender Nationalstaatlichkeit das Lehnswesen als komplexe Institution ma. Staatlichkeit dar. Wirtschaftshist. Forschungen machten auf die Gegensätzlichkeit von Grundherrschaft (agrare Adelsherrschaft über unfreie Bauern) und Stadt (Geldwirtschaft freier Bürger) aufmerksam. Im späten 19. und im 20. Jh. löste die ältere Soziologie den F. von seiner spezifisch europ. Erscheinung und öffnete ihn der Weltgeschichte: z.B. wurde Europas Kolonialismus als eine auf Eroberung gründende Gewaltherrschaft über ausgebeutete Bauern interpretiert. Kulturhistoriker ihrerseits sahen die Zeit des F. als eine Stufe in der Entwicklung der Menschheit. Im allg. Verständnis des beginnenden 20. Jh. bildete der F. staatsrechtlich "den direkten Gegensatz zur Theorie der Volkssouveränität" ("Brockhaus", Edition 1908).

Die weltgeschichtlich wirksamste Deutung erfuhr der F.-Begriff in der Geschichtsphilosopie des Marxismus: Im marxist. Geschichtsbild kommt der Feudalgesellschaft die Bedeutung einer Entwicklungsstufe zwischen der antiken Sklavenhalter- und der modernen kapitalist. Gesellschaft zu. F. wurde zum polit. Kampfbegriff des Marxismus-Leninismus im Sinne einer "ausbeuterischen Herrschaft" durch eine adelige Herrenklasse und allgemein durch Staat und Kirche als Herrschaftsträger. Solange der F.-Begriff dem marxist.-leninist. Umschreiben der Weltgeschichte diente und ihn manche Historiker deshalb als ideologisch belastet und unwissenschaftlich einstuften, spielte er in der Geschichtswissenschaft nur eine beschränkte Rolle.

Die Achtundsechziger-Bewegung griff den Terminus F. auf und wandte ihn auf unterschiedl. Formen von historischer und aktueller Ausbeutung an und - zwar umstritten - auch auf aussereuropäische Gesellschaftssysteme, insbesondere solche der Dritten Welt. Über die Universitäten fand F. samt Komposita (Feudalherren, Feudalherrschaft, Feudalgesellschaft, Feudalstaat, Feudalwesen, Feudalsystem, Feudalisierung usw.) verstärkt Eingang in die Geschichtsschreibung, anfänglich noch unter den klassenkämpferischen Vorzeichen der Ausbeutung, zunehmend aber - oft in Unkenntnis der marxistisch-leninistischen Interpretation - zur wertfreien Bezeichnung mittelalterlicher und frühneuzeitlicher sozio-ökonomischer Zustände. Nachdem sich auch Marxisten vom marxistisch-dogmatischen F.-Begriff zu lösen begannen, kam in den 1980er Jahren eine internat. F.-Diskussion in Gang: F. wird in der wissenschaftl. Terminologie nunmehr klar abgegrenzt und als universalhist. Kategorie verwendet, wobei der interkulturelle Vergleich half, die Eigenart der europ. Sozialgeschichte besser zu erkennen.


Literatur
– P. Liver, Vom F. zur Demokratie in den graubündner. Hinterrheintälern, 1929
– H. Rennefahrt, Grundzüge der bern. Rechtsgesch. 4, 1936, 144-172
– G. Bois, Crise du féodalisme, 1976
HbSG 1, 461-466; 2, 817-820
LexMA 4, 411-421
– S. Reynolds, Fiefs and Vassals, 1994
Wb. zur Gesch., hg. von E. Bayer, 51995
Dictionnaire encyclopédique du Moyen Age 1, 1997, 586-588

Autorin/Autor: Anne-Marie Dubler