Der G. (so benannt nach dem vergoldeten Anfangsbuchstaben der Vertragsurkunden), ist ein am 5.10.1586 in Luzern abgeschlossenes Bündnis der sieben kath. Orte (fünf innere Orte zusätzlich Freiburg und Solothurn) untereinander zur Erhaltung der kath. Konfession in der Eidgenossenschaft. Die Kontrahenten verpflichteten sich, beim alten Glauben zu bleiben, und versprachen sich gegenseitige Hilfe bei der Abwehr äusserer oder innerer Gefahren. Dazu gehörte auch das Recht, bei der Gefährdung der kath. Konfession innerhalb eines der vertragschliessenden Orte zu intervenieren.
Der Zusammenschluss der kath. Orte im G. markiert eine wichtige Etappe in den Auseinandersetzungen der beiden Glaubensparteien auf dem Gebiet der frühneuzeitl. Schweiz (Konfessionalismus). Nach der militärisch erzwungenen Festlegung der religionspolit. Machtverhältnisse zugunsten der Katholiken im 2. Kappeler Landfrieden von 1531 blieb der konfessionelle Gegensatz bestehen. Die Verschärfung der Spannungen im Zeichen der Gegenreformation in der 2. Hälfte des 16. Jh. und die andauernden Streitigkeiten zwischen dem Hzg. von Savoyen und Genf bildeten den Hintergrund für den Entscheid der fünf inneren Orte, sich vertraglich der gegenseitigen Unterstützung zu versichern und mit den beiden exponierten, im Westen der Eidgenossenschaft gelegenen kath. Orten Freiburg und Solothurn eine engere Verbindung einzugehen.
1600 wurde Appenzell Innerrhoden in den G. aufgenommen, 1655 im Zuge der Erneuerung auch der kath. Teil des Kt. Glarus. Indem damals Karl Borromäus zum Patron des Bundes erklärt wurde, erhielt der G. auch den Namen "Borromäischer Bund". Mit dem Ende der alten Eidgenossenschaft 1798 war auch der G. hinfällig geworden.
Literatur
– A. Müller, Der G. 1586, 1965
– R. Bolzern, Spanien, Mailand und die kath. Eidgenossenschaft, 1982
Autorin/Autor: Rudolf Bolzern