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20/11/2006

Gegenreformation

Unter G. versteht man die polit., militär. und jurist. Vorkehrungen, welche hauptsächlich in der 2. Hälfte des 16. Jh. und im 17. Jh. von den kath. Behörden getroffen wurden, um der Ausbreitung der Reformation Einhalt zu gebieten und an sie verlorenes Terrain wiederzugewinnen. Gegenreformator. Bestrebungen gingen oft von den gleichen Personen aus wie die Katholische Reform, deren Ursprünge vor die Reformation zurückreichen und die sich die Erneuerung des kirchl. Lebens zum Ziel gesetzt hatte (z.B. bessere Ausbildung des Klerus). Die G. war auch ein Aspekt der Konfessionalisierung von Staat und Gesellschaft (Konfessionalismus).

Die Verurteilung Luthers durch Papst Leo X. (1520) und die von Ks. Karl V. verhängte Reichsacht (1521) taten der reformator. Bewegung keinen Abbruch. Einige gegenreformator. Massnahmen in den habsburg. Ländern und in Bayern blieben ohne grosse Wirkung. Angesichts der divergierenden Interessen des Reiches, des Kg. von Frankreich und des Papstes, der Türkengefahr, aber auch in Erwartung eines allg. Konzils wurde nichts Entscheidendes unternommen. In der Schweiz beschloss die Tagsatzung 1524 in Luzern, dem alten Glauben treu zu bleiben. Gegenmassnahmen gegen die Glaubenserneuerer wurden 1524 von Freiburg und 1525 von der Ständeversammlung der Waadt getroffen. Nichtsdestoweniger schritt die Reformation weiter voran. Nachdem sie 1523 in Zürich erfolgreich verlaufen war, griff sie 1526 auch auf St. Gallen über. Selbst als die Badener Disputation 1526 (Disputationen) zugunsten des alten Glaubens ausging, liess Graubünden der Reformation freien Lauf, Bern verbot die Messe 1528, Basel und Glarus 1529.

Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, schlossen die kath. Orte 1529 ein Bündnis mit dem Wallis (dem Bf. von Sitten und den Zenden) und ein weiteres mit Ferdinand I., Kg. von Böhmen und Ungarn. Ihr Sieg in der 2. Schlacht von Kappel 1531 (Kappelerkriege) verschaffte den Altgläubigen ein polit. Übergewicht in der Eidgenossenschaft. Sie verfügten über die absolute Mehrheit auf der Tagsatzung (Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern, Zug, Freiburg, Solothurn gegenüber Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen; Glarus und Appenzell waren konfessionell gespalten). Obschon bevölkerungsmässig in der Minderheit und zudem wirtschaftlich wie kulturell schwächer, konnten die Katholiken diese Stellung dank ihres grösseren polit. Zusammenhalts und der Unterstützung durch die kath. Grossmächte, insbesondere Spaniens, bis zum 2. Villmergerkrieg 1712 behaupten. Zudem hatte das Konzil von Trient (1545-63) Fragen der Glaubenslehre geklärt und Rom unter der Federführung der Reformpäpste, des Mailänder Kardinals Karl Borromäus und der neuen religiösen Orden eine wirkliche Reform "an Haupt und Gliedern" in Angriff genommen.

Die kath. Orte schlossen Allianzen mit dem Hzg. von Savoyen 1560 sowie mit Papst Pius IV. 1565 und unterzeichneten 1586 den Goldenen Bund zur Verteidigung des kath. Glaubens. Philipp II. von Spanien trat ihm 1587 bei, Appenzell (Innerrhoden) 1597, Katholisch-Glarus 1635. Eine Intervention in den ref. Ständen wurde aber nicht erwogen, da seit 1531 jeder Ort in Religionsangelegenheiten sein eigener Herr war. Zu Auseinandersetzungen kam es dagegen in den parität. Orten, den gemeinen Herrschaften und einigen zugewandten Orten (z.B. Wallis und Graubünden). In der Mehrzahl der Fälle konnten die zur Reformation übergegangenen Gem. ihre Konfession beibehalten. Eine Ausnahme stellten die gemeinen Herrschaften im Aargau (Freie Ämter, Bremgarten, Mellingen, Grafschaft Baden) dar, welche als Sperrriegel zwischen Bern und Zürich für die fünf inneren Orte von strateg. Bedeutung waren.

Die G. fand auch innerhalb der einzelnen Orte statt. Luzern führte zwischen 1532-42 das untere Seetal zum Katholizismus zurück. In Solothurn erhoben sich die Reformierten 1533, aber Schultheiss Niklaus Wengi konnte einen Zusammenstoss vermeiden; die Reformierten zogen sich aus der Stadt zurück und liessen sich unter bern. Schutz in der Landvogtei Bucheggberg nieder. Von da an blieb Solothurn fest dem kath. Lager verbunden. Wiewohl nur ein Drittel der Bevölkerung ausmachend, verdrängten in Appenzell die Katholiken ab 1590 die Reformierten aus dem Hauptort. Ihr Bestreben, den Kanton dem Goldenen Bund anzuschliessen, führte zu dessen Spaltung. Für die Glarner Katholiken (ein Viertel der Bevölkerung) bemühte sich Aegidius Tschudi um rechtl. Gleichstellung. Der in Baden geschlossene Landesvertrag von 1564 verschaffte ihnen das Recht, die ref. Kirchen mitzubenutzen und überliess ihnen einige ganz. 1623 und 1683 half ihnen eine ausgewogene Verteilung der hohen Verwaltungsämter, aus der Stellung als minderberechtigte Bürger auszubrechen.

Der Abt von Einsiedeln, Ludwig Blarer, führte in seinen Herrschaften den kath. Glauben wieder ein. Ihm tat es der Abt von St. Gallen im Fürstenland nach; das Toggenburg konnte hingegen seine Glaubensfreiheit bewahren, obwohl es unter die weltl. Herrschaft der Abtei zurückkehrte.

Im Thurgau, einer gemeinen Herrschaft, begünstigte der Wechsel von kath. und ref. Landvögten den Katholizismus, da die kath. Landvögte überwogen. Deshalb erhielten auch die Mönche und Nonnen ihre Klöster zurück. Ein strategischer Aufkauf von Herrschaften festigte ihre Stellung. Der 2. Kappeler Landfriede von 1531 (Landfriedensbünde) sah vor, dass dort, wo drei Haushalte es verlangten, der kath. Gottesdienst wieder einzuführen sei. Dies hatte zur Folge, dass es in den gemeinen Herrschaften zusätzlich zu den ref. und kath. Kirchgemeinden auch gemischte Gem. (Konfessionelle Parität) gab, in denen das Gotteshaus abwechselnd von den versch. Gemeinschaften benutzt wurde (Simultaneum). Im Thurgau gab es 25 solche gemischtkonfessionelle Gem., in St. Gallen zwölf, im Waadtland drei, im Aargau zwei und in Glarus eine. Dagegen mussten in den Tessiner Vogteien die ref. Gemeinschaften aus Lugano, Locarno und Bellinzona auswandern.

Jakob Christoph Blarer von Wartensee, der Fürstbf. von Basel, versuchte ab 1575 verloren gegangene weltl. und kirchl. Rechte wiederzugewinnen. Er verbündete sich 1579 mit den sieben kath. Orten, löste die Bündnisse mit Bern und Basel auf und erhielt durch einen Schiedsspruch in Baden 1585 eine Entschädigung für den Verlust seiner Rechte in Basel zugesprochen. Es gelang ihm zwar, das Laufental, das Birseck und Delsberg zum Katholizismus zurückzuführen, aber die südl. Herrschaften konnte er dem bern. Einfluss nicht entreissen.

In Graubünden trugen Familienfehden und das Eingreifen Frankreichs, Spaniens und Österreichs im Kampf um das Veltlin und die Bündner Pässe zu einer Verschärfung der konfessionellen Spannungen bei (Bündner Wirren). Nach dem Veltliner Mord und der Besetzung des Tals durch die Spanier 1620 verloren die Drei Bünde die Herrschaft über Chiavenna, Bormio und das Veltlin. 1639 erhielten sie diese zurück, mussten aber - wie schon im Vertrag von Monzon zwischen Frankreich und Spanien 1626 festgelegt - auf die Ausübung der evang. Konfession in den drei Untertanengebieten dauerhaft verzichten.

Im Wallis waren um 1560 viele Bürger von Sitten und Leuk reformiert und "patriotisch", d.h. sie versuchten die weltl. Herrschaft des Fürstbischofs abzuschaffen, was ihnen bis 1634 auch gelang. Der Walliser Landrat hatte 1604 vergebens die Konversion der Reformierten bzw. ihre Auswanderung gefordert. Dennoch wurde das Wallis schliesslich für den Katholizismus zurückgewonnen; von Bedeutung war dabei der primär politisch motivierte Übertritt mehrerer ref. Notabeln (darunter 1624 jener des späteren Landeshauptmannes Michael Mageran), ebenso die entschlossene Politik einiger Bischöfe, aber auch die Predigten der Kapuziner und der Unterricht der Jesuiten.

Genf musste 1601 im Vertrag von Lyon zwischen Frankreich und Savoyen dem Herzog seine um die Stadt gelegenen Ländereien zurückgeben, bis auf das Pays de Gex, das an Frankreich fiel. Diese Gebiete kehrten durch das Wirken von Franz von Sales und der Kapuziner zum kath. Glauben zurück. Aber der 1602 von Karl Emanuel I. von Savoyen gegen die Stadt vorgetragene Angriff (Escalade ) scheiterte, und Genf konnte seine polit. und religiöse Unabhängigkeit behaupten.

Allgemein betrachtet begründete der 2. Kappeler Landfriede dank der nur wenig gefestigten Vorrangstellung der Katholiken eine gewisse Religiöse Toleranz. Die gewaltsamen Zusammenstösse waren in der Schweiz weniger blutig als die Religionskriege in Frankreich, Deutschland (Dreissigjähriger Krieg) oder in den Niederlanden. Durch die G. schlugen tridentin. Kirchenreform und Barockkultur schnell Wurzeln in der Schweiz. Politisch büsste die G. im Laufe des 17. Jh. ihren Schwung ein und verlor nach dem 2. Villmergerkrieg jegliche Bedeutung. Mentalitätsmässig lebte sie in den 1840er Jahren bei führenden Vertretern des Sonderbunds wieder auf, wurde aber nach 1850 zu einer Randerscheinung.


Quellen
Les trophées sacrés, ou missions des capucins en Savoie, dans l'Ain, la Suisse romande et la vallée d'Aoste à la fin du XVIe et au XVIIe siècles, hg. von C. de Genève, F. Tissérand, 3 Bde., 1976
Literatur
– E. Camenisch, Gesch. der Reformation und G. in den ital. Südtälern Graubündens und den ehem. Untertanenlanden Chiavenna, Veltlin und Bormio, 1950
– W. Brotschi, Der Kampf Jakob Christoph Blarers von Wartensee um die religiöse Einheit im Fürstbistum Basel (1575-1608), 1956
Ökumen. Kirchengesch. der Schweiz, hg. von L.Vischer et al., 1994 (21998)
Histoire religieuse de la Suisse, hg. von G. Bedouelle, F. Walter, 2000 (ital. 1996, hg. von F. Citterio, L. Vaccaro)
– C. Schnyder, Reformation und Demokratie im Wallis (1524-1613), 2002

Autorin/Autor: Jean-Blaise Fellay / EB